Wenn Sie in Bonn gemeldet sind, können Sie hier die Einbürgerung digital beantragen.
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Checkliste für Ihre Unterlagen
Damit Sie die Einbürgerung beantragen können, brauchen Sie bestimmte Dokumente und Nachweise. Hier finden Sie eine Auswahl möglicher Unterlagen, die Sie gemeinsam mit dem Antrag einreichen müssen. Welche Nachweise Sie eventuell zusätzlich brauchen, sagt Ihnen Ihre Einbürgerungsbehörde.
Nachweise über:
- Ihre Identität und Staatsangehörigkeit, zum Beispiel Nationalpass oder anderes nationales Ausweisdokument
- Ihren Personenstand, zum Beispiel Eheurkunde, Geburtsurkunden oder Scheidungsurteil
- Ihr (unbefristetes) Aufenthaltsrecht, zum Beispiel elektronischer Aufenthaltstitel
- Ihren Aufenthalt in Deutschland seit mindestens fünf bzw. drei Jahren
- Ihren gesicherten Lebensunterhalt, zum Beispiel Einkommenssteuerbescheid, Arbeitgeberbescheinigung, Gehaltsabrechnungen
- Ihre Kenntnisse der deutschen Sprache, zum Beispiel Sprachzertifikat (Niveau B1) oder deutscher Schulabschluss
- Ihre Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland, zum Beispiel Einbürgerungstest

Vorteile der Einbürgerung
Es gibt viele gute Gründe für die deutsche Staatsangehörigkeit. Hier sind die wichtigsten:
Zugang zu allen Berufen
Ihr Aufenthaltstitel entscheidet nicht länger über Ihre Berufswahl. Sie dürfen alle Berufe ergreifen, die zu Ihrer Qualifikation passen. Sie können zum Beispiel Polizistin oder Polizist werden, in einer Schule unterrichten oder sich als Arzt oder Ärztin niederlassen. Auch ein Unternehmen zu gründen, ist für deutsche Staatsangehörige deutlich einfacher.
Sichere Lebensplanung
Mit der deutschen Staatsangehörigkeit haben Sie grundsätzlich einen lebenslangen gesicherten Aufenthaltsstatus. Sie ersparen sich Termine bei der Ausländerbehörde und können Ihre Zukunft in Deutschland besser planen.
Wählen und gewählt werden
Mit der deutschen Staatsangehörigkeit können Sie nicht nur wählen, sondern auch selbst für politische Ämter kandidieren.
Größere Reisefreiheit
Sie können ohne Visum in über 170 Länder reisen. Anträge auf Visa werden einfacher und Angehörige haben es leichter, Sie in Deutschland zu besuchen.
Staatlicher Schutz
Wenn Sie im Ausland sind, sind die deutschen Botschaften und Konsulate für Sie da. Mit der deutschen Staatsangehörigkeit sind Sie außerdem geschützt vor einer Ausweisung oder Auslieferung an einen anderen Staat.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Voraussetzungen, Ausnahmen und Besonderheiten
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Wenn Sie dauerhaft in Deutschland leben, aber nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie sich unter folgenden Voraussetzungen einbürgern lassen. Weitere wichtige Fragen und Antworten zur Einbürgerung finden Sie auf der Internetseite „Wege zur Einbürgerung“:
- Sie leben seit fünf Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Einbürgerung auch nach drei Jahren Aufenthalt möglich sein.
- Sie besitzen zum Zeitpunkt der Einbürgerung ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, in der Regel eine Niederlassungserlaubnis oder eine Blaue Karte EU.
- Ihre Identität und Ihre aktuelle(n) Staatsangehörigkeit(en) sind geklärt.
- Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges.
- Sie verfügen über mündliche und schriftliche Deutschkenntnisse, die mindestens dem Sprachniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen.
- Sie haben den Einbürgerungstest erfolgreich absolviert und können somit nachweisen, dass Sie die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland kennen.
- Sie können den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Angehörigen eigenständig finanzieren. Dazu zählen Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner und zum Beispiel Ihre Kinder, für die Sie Unterhalt zahlen.
- Sie sind nicht mit mehreren Personen gleichzeitig verheiratet (sogenannte „Mehrehe“) und verhalten sich im Einklang mit der im Grundgesetz festgelegten Gleichberechtigung von Mann und Frau.
- Sie sind nicht wegen einer Straftat verurteilt worden.
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Ja, in Ausnahmefällen können Sie auch schon früher die Einbürgerung beantragen. Dies ist aber an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Jede dieser Voraussetzungen muss erfüllt sein:
- Sie halten sich seit mindestens drei Jahren gewöhnlich und rechtmäßig in Deutschland auf.
- Sie können nachweisen, dass Sie sich um eine zügige Integration bemühen, zum Beispiel durch besonders gute Leistungen in der Schule oder im Beruf. Oder Sie arbeiten ehrenamtlich, beispielsweise bei der Freiwilligen Feuerwehr, oder engagieren sich im sportlichen, sozialen, politischen, gewerkschaftlichen oder kulturellen Bereich.
- Sie können den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne öffentliche Leistungen finanzieren.
- Sie beherrschen die deutsche Sprache mindestens auf Sprachniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
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Wenn Sie 16 Jahre oder älter sind, müssen Sie einen Einbürgerungstest ablegen und bestehen – es sei denn, für Sie gilt eine der Ausnahmen, die weiter unten aufgeführt sind. Mit einem bestandenen Einbürgerungstest weisen Sie nach, dass Sie Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland haben.
In diesen Fällen müssen Sie keinen Einbürgerungstest absolvieren:
- Sie haben erfolgreich einen Integrationskurs abgeschlossen und den Test „Leben in Deutschland“ bestanden. Damit haben Sie Ihre staatsbürgerlichen Kenntnisse bestätigt.
- Sie haben einen deutschen Schulabschluss.
- Sie haben einen deutschen Studienabschluss, auch wenn Sie hier nicht zur Schule gegangen sind (zum Beispiel in den Bereichen Rechts-/Gesellschafts-/Sozial-, Politik- oder Verwaltungswissenschaften). Bitte fragen Sie in diesem Fall Ihre Einbürgerungsbehörde, ob Sie den Einbürgerungstest absolvieren müssen.
- Sie sind als so genannte Gastarbeiterin oder Gastarbeiter bis zum 30. Juni 1974 in die Bundesrepublik Deutschland bzw. als Vertragsarbeitnehmerin oder -arbeitnehmer bis zum 13. Juni 1990 in die damalige DDR eingereist. Diese Ausnahme gilt auch für Ihre Ehepartnerin oder Ihren Ehepartner, wenn sie im zeitlichen Zusammenhang nachgezogen sind.
- Sie können wegen einer Krankheit, einer Behinderung oder wegen Ihres hohen Alters keine Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland nachweisen (zu belegen durch ein fachärztliches Attest).
Bei Fragen zum Einbürgerungstest helfen Ihnen die örtlichen Einbürgerungsbehörden. Sie sagen Ihnen auch, wo Sie die nächste Prüfstelle finden, bei der Sie sich zur Testteilnahme anmelden können.
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Wer als Teil der so genannten Gastarbeitergeneration oder als Vertragsarbeitnehmer nach Deutschland gekommen ist, hat einen wesentlichen Beitrag zur wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung Deutschlands geleistet. Daher gelten für diese Personen folgende Ausnahmen bei der Einbürgerung:
- Deutschkenntnisse: Sie müssen keine mündlichen und schriftlichen Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachweisen. Es genügt, wenn Sie sich ohne nennenswerte Probleme im Alltagsleben in deutscher Sprache mündlich verständigen können.
- Einbürgerungstest: Sie müssen keinen Einbürgerungstest absolvieren.
Voraussetzung ist, dass Sie als so genannte Gastarbeiterin oder Gastarbeiter bis zum 30. Juni 1974 in die Bundesrepublik Deutschland oder als Vertragsarbeitnehmerin oder -arbeitnehmer bis zum 13. Juni 1990 in die damalige DDR eingereist sind.
Wissenswertes zum Online-Antrag
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Nein, das ist im Moment nicht möglich. Es ist aber geplant, dass weitere Kommunen – und auch weitere Antragsarten – an das Serviceportal angebunden werden.
Sie können Ihre Daten korrigieren, solange Sie den Antrag noch nicht abgesendet haben. Sollte Ihrer Sachbearbeiterin oder Ihrem Sachbearbeiter ein Fehler auffallen, werden Sie über das Serviceportal aufgefordert, Anpassungen vorzunehmen.
Nein, Ihre Daten können bis auf Weiteres nicht zwischengespeichert werden. Wenn Sie den Antrag unterbrechen, gehen alle eingegebenen Daten verloren und müssen erneut eingegeben werden.
In der Checkliste sind Beispiele für alle Nachweise aufgeführt, die Sie für Ihren Online-Antrag benötigen. Am besten Sie halten die Unterlagen in digitaler Form bereit, wenn Sie den Antrag starten. Wir empfehlen, sie auf Ihrem Gerät in einem Ordner zu speichern, sodass Sie sie dann leicht finden und hochladen können.
Falls die Behörde in der ersten Prüfung ihrer Unterlagen feststellt, dass ein weiteres oder anderes Dokument benötigt wird, erhalten Sie eine Nachricht über das Serviceportal. Wenn Sie noch weitere Dokumente besitzen, die Sie für relevant halten, können Sie diese ebenfalls hochladen oder zum Termin in Ihrer zuständigen Behörde mitbringen.
Ja, über das Serviceportal können Sie sich jederzeit über den aktuellen Stand Ihres Antrags online informieren.
Ihr Antrag wird in der Behörde bearbeitet, die für Sie und Ihren konkreten Antrag zuständig ist.
Die Antragstellung wird derzeit für mobile Endgeräte optimiert. Sobald dies abgeschlossen ist, können Sie das Serviceportal mit jedem Computer, Tablet oder Smartphone nutzen.
Wenn Sie einen Antrag stellen und Dokumente hochladen wollen, müssen Sie sich lediglich mit Ihrer BundID anmelden. Wenn Sie noch kein BundID-Konto haben, müssen Sie sich zunächst bei der BundID registrieren.